Arzneipflanzenlexikon

Urtinktur

Die Urtinktur (Tinctura materna) ist eine Tinktur zur Herstellung homöo­pathischer Zube­reitungen. Sie wird normalerweise aus der Frisch­pflanze (!) hergestellt, nur in Ausnahme­fällen aus der getrock­neten Droge. Als Extraktionsmittel dient Alkohol unterschiedlicher Konzentration, als Verfahren kommen Mazeration (Kaltextraktion), Digestion (Wärme­behandlung), Aufguss (Infusion), Abkochung (Dekokt) oder Fermentation zum Einsatz. Die Vorschriften für die Herstellung von Urtink­turen sind im Europäischen Arzneibuch enthalten. Urtinkturen dienen als Ausgangsmaterial für die homöopathischen Ver­dünnungen (Poten­zierung; „Dezimalverdünnung“ = D oder „Centesimalverdünnung“ = C).

Das homöopathische Prinzip, nämlich die „Potenzierung“ (Verdünnung), ist in Form der Urtinktur noch nicht verwirklicht. Somit kann die Urtinktur auch als Extraktform der Phyto­therapie angesehen werden, weshalb in flüssigen pflanzlichen Fertigarzneimitteln häufig auch Urtinkturen verarbeitet werden. Aus diesem Grund ist im Arznei­pflanzenlexikon in der Rubrik „Arzneiliche Drogenzubereitungen in Fertig­arzneimitteln“ mitunter auch die Arz­nei­form „Homöo­pathische Urtinktur“ zu finden. Der wichtigste Unter­schied zur „Tinktur“ ist die Tatsache, dass die Frischpflanze verarbeitet wird und nicht wie bei der Tinktur die Droge (getrocknete Pflanzen).