Botanische Bezeichnung
Hanf - Cannabis sativa L.
Familie
Hanfgewächse (Cannabinaceae)
Wissenswertes zur Pflanze
Die Hanfpflanze wird seit Jahrtausenden zur Faser- und Ölgewinnung genutzt und kommt deshalb weltweit in gemäßigten und tropischen Regionen vor. Heimisch ist sie vermutlich in den gemäßigten Breiten Zentralasiens bis Nordwestindien reichend. Die Pflanze wird bis 3,5 m hoch; die lang gestielten Blätter stehen gegenständig an einem rauen, ästigen Stängel, sind handförmig mit 5 bis 11 Fingern, an den Triebspitzen nur 3-teilig oder ungeteilt. Die einzelnen Blättchen sind lanzettlich, lang zugespitzt, und grob gesägt. Die Hanfpflanze ist zweihäusig, d.h. es gibt männliche und weibliche Pflanzen. Die Blüten der männlichen Pflanze sind hell gelbgrün und stehen mit ihrem tief fünfteiligen Perigon in losen Rispen. Die weiblichen Pflanzen sind größer als die männlichen und dichter belaubt; die weiblichen Blüten sind unscheinbar grünlich, vom Vorblatt umhüllt, und bilden eine dicht gedrängte Scheinähre (Foto). Diese fühlt sich durch ein von Drüsenhaaren ausgeschiedenen Harz leicht klebrig an. Im Harz ist das suchtmachende Δ9-Tetrahydrocannabinol (Δ9-THC) enthalten; es gehört zur Gruppe der Cannabinoide (siehe „Inhaltsstoffe der Droge“).
Zur Fasergewinnung werden die Stängel des Kulturhanfs, C. sativa L. ssp. sativa, genutzt; ihre festen 5 bis 55 cm langen Fasern werden zur Herstellung von Tauen, Seilen, Netzen, Bindfäden und Zwirnen verwendet. Der Kulturhanf ist heute züchterisch so bearbeitet, dass er nur geringe Mengen des suchterzeugenden Δ9-Tetrahydrocannabinols (Δ9-THC) enthält; ohnehin sind in der EU zur Fasergewinnung nur Δ9-THC-arme Sorten für den Anbau zugelassen, und dies nur unter strenger behördlicher Überwachung. Die kleinen grauen Früchte der Hanfpflanze, meist Hanf-„Samen” genannt, werden als Vogelfutter gehandelt; das daraus gewonnene Öl findet als Speiseöl Verwendung oder zur Herstellung von grüner Schmierseife und, da es wie Leinöl leicht trocknet, auch für Anstrichfarben. Die „Samen“ enthalten keine Cannabinoide, allenfalls durch Kontamination mit dem Harz der Blüten.
Unter tropischen Anbaubedingungen bilden die Drüsenköpfchen der Drüsenhaare der weiblichen Blüten- und Fruchtstände deutlich mehr Δ9-THC als beim Anbau in den gemäßigten Zonen. Besonders hohe Konzentrationen an Δ9-THC enthält das Harz des Indischen Hanfs – Cannabis sativa L. ssp. indica (Lam.) Small et Cronq.; diese Unterart ist Lieferant der Rauschdrogen. Auch die Blätter der Triebspitzen sind, allerdings nur schwach, drüsig behaart und enthalten auch etwas Δ9-THC. In der Drogenszene werden die geschnittenen Triebspitzen mit den weiblichen Blütenständen als „Marihuana“ (engl. „Marijuana“) gehandelt und konsumiert; es enthält 0,5 bis 2 % Δ9-THC. Etymologisch leitet sich Marihuana von „Maria“ und „Johanna“ ab, was auf die Zweihäusigkeit der Pflanze hinweist. Zur Gewinnung von „Haschisch“ (etymologisch von engl. assassin = Meuchelmörder) wird das Δ9-THC-haltige braune Harz von den weiblichen Triebspitzen abgerieben und zu Stangen oder Platten gepresst; es enthält 2 bis 8 % Δ9-THC. Da die Cannabinoide lipophil (= fettlöslich) sind, lassen sie sich mit fettem Öl aus den weiblichen Sprossspitzen extrahieren; das daraus resultierende Produkt ist „Cannabisöl“, in dem die Cannabinoide stark angereichert sind; es enthält 20 % und mehr Δ9- THC.
Cannabis als Arzneipflanze - Rechtliche Situation
Am 10. März 2017 trat das Gesetz „Cannabis als Medizin“ in Kraft. Es beinhaltete als zentrale Meldung, dass Medizinal-Cannabisblüten oder Cannabisextrakte zu medizinischen Zwecken auf Betäubungsmittelrezept verordnet werden konnten. Allerdings durfte der Arzt Cannabisprodukte nur denjenigen Patienten verschreiben, bei denen andere therapeutische Möglichkeiten ausgeschöpft waren und wenn eine Verbesserung der Symptome oder des Krankheitsverlaufs zu erwarten war. Mit diesem Gesetz hatten Cannabisblüten und Cannabisextrakte in standardisierter pharmazeutischer Qualität den Status eines Arzneimittels und konnten somit in der Apotheke geführt, bearbeitet und an Patienten abgegeben werden. Beim BfArM wurde eine staatliche Cannabisagentur eingerichtet, die Anbau und Vertrieb von Cannabis koordiniert und kontrolliert. Cannabis als Rauschmittel blieb verboten, ebenso der Eigenanbau für medizinische Zwecke.
Am 1. April 2024 trat das Cannabis-Gesetz in Kraft, in dem u.a. festgelegt ist, dass Medizinalcannabis nicht mehr als Betäubungsmittel gilt, sondern nur noch der Verschreibungspflicht unterliegt. Dies betrifft Cannabisblüten, Cannabisextrakte und Δ9-THC (Dronabinol) sowie Cannabis-Fertigarzneimittel.
Arzneilich verwendete Pflanzenteile (Droge)
Arzneilich werden die blühenden, getrockneten Triebspitzen der weiblichen Pflanzen genutzt (Cannabisblüten – Cannabis flos). Sie werden im blühenden Zustand abgeschnitten und getrocknet, gegebenenfalls vor dem Trocknen geschnitten. Charakteristischerweise fühlen sie sich durch das Harz klebrig an, außerdem haben sie einen würzigen und stechenden Geruch. Cannabisblüten für medizinische Zwecke stammen überwiegend aus Hochleistungssorten, die im Gewächshaus gezogen werden.
Inhaltsstoffe der Droge
Cannabisblüten enthalten ca. 120 verschiedene Cannabinoide, die in ca. 10 unterschiedliche Typen eingeteilt werden können; sie sind im Harz angereichert. Für die psychotrope Wirkung ist das suchtmachende Hauptcannabinoid (-)-trans-Δ9-Tetrahydrocannabinol (Δ9-THC; INN: Dronabinol) verantwortlich (Gehalt in Cannabisblüten 0,5 bis 2 %). Es entsteht aus (-)-trans-Δ9-Tetrahydrocannabinolsäure (Δ9-THCsäure), das ebenfalls im Harz enthalten ist. Auch beim Rauchen der Cannabisblüten (Marihuana) bildet sich durch thermische Decarboxylierung aus der Δ9-THCsäure das Δ9-THC.
Weitere Cannabinoide sind Cannabidiol (das wichtigste nicht psychoaktive Cannabinoid), Cannabinol und Cannabinoide des Cannabichromen- und Cannabigeroltyps sowie Cannabinoide weiterer Typen. Der charakteristische Geruch geht auf das in der Droge enthaltene ätherische Öl mit Mono- und Sesquiterpenen zurück; außerdem sind Spirane, Dihydrostilbene und Verbindungen mit 9,10-Dihydrophenanthren-Struktur sowie Polyamine, Protoalkaloide und Flavonoide enthalten.
Qualitätsbeschreibungen
Die Qualität von Cannabisblüten (Cannabis flos) und von Eingestelltem Cannabisextrakt (Cannabis extractum normatum) ist im Deutschen Arzneibuch (DAB) festgelegt.
Bei Cannabisblüten muss der Gehalt an ∆9-THC und Cannabidiol sowie der Gehalt an den chemischen Precursoren ∆9-Tetrahydrocannabinolsäure und Cannabidiolsäure auf dem Gefäß deklariert sein. Beim Eingestellten Cannabisextrakt darf der ∆9-THC-Gehalt zwischen 1 % und 25 % liegen und muss auf dem Gefäß deklariert sein ebenso wie der Gehalt an Cannabidiol (ohne Gehaltsanforderung).
Medizinische Anwendung
Anerkannte medizinische Anwendung
Anwendungsgebiete (Arzneibuch-Kommentar): Behandlung und Prophylaxe von Erbrechen im Rahmen einer Chemotherapie, Appetitlosigkeit und Gewichtsverlust bei AIDS-Patienten, Linderung von Schmerzen und Spasmen bei Patienten mit Multipler Sklerose, Add-on Therapie bei Tumorschmerzen; neuropathische Schmerzen.
Traditionelle Anwendung
Wegen des Gehalts an stark psychotrop wirksamem Δ9-THC verbietet sich eine Einstufung von Cannabisblüten als pflanzliches traditionelles Arzneimittel im Sinne des § 39a AMG.
Arzneiliche Drogenzubereitungen in Fertigarzneimitteln
keine; im Handel sind nur Fertigarzneimittel mit isoliertem Δ9-THC (INN: Dronabinol).
Dosierung
Die Dosierung muss individuell ermittelt werden.
Bereitung eines Teeaufgusses
entfällt
Hinweise
Als Nebenwirkungen treten sehr häufig Müdigkeit, Schwindel, Kopfschmerzen, Übelkeit, Niedergeschlagenheit und trockener Mund auf; häufig auch Tachykardie (Herzjagen), Blutdruckabfall, Muskelrelaxation und gesteigerter Appetit.
Vorsicht: Die Fähigkeit, Maschinen zu führen und Fahrzeuge sicher zu lenken ist eingeschränkt.
Beachtet werden müssen auch Interaktionen mit anderen Arzneimitteln, z.B. insulinotrope Antidiabetika, Benzodiazepine, Vit.-K-Antagonisten und Protonenpumpenhemmer.
Weiterführende Literatur
Wichtl: Teedrogen und Phytopharmaka
Schilcher: Leitfaden Phytotherapie
Van Wyk: Handbuch der Arzneipflanzen
Kommentar zum Deutschen Arzneibuch (Cannabisblüten, Eingestellter Cannabisextrakt)