Arzneipflanzenlexikon

(Pflanzliche) Droge

Als Drogen bezeichnete man seit alters her getrocknete Pflanzen bzw. Pflanzenteile, die zur Heilung von Krankheiten verwendet werden. Durch das Trocknen werden die Pflanzenteile haltbar und somit lagerfähig gemacht. Je nach Pflanzenteil ist in einer Droge allerdings noch eine mehr oder weniger hohe Restfeuchte (max. 12%) enthalten. Diese reicht jedoch für die Bildung und Vermehrung von Schimmelpilzen und anderen Mikroorganismen nicht aus, sodass Drogen in trockenen, gut belüfteten Räumen und Behältnissen über mehrere Monate oder sogar Jahre gelagert werden können. Die Lagerzeit sollte jedoch zwei Jahre nicht übersteigen, da im Kontakt zum Luftsauerstoff Veränderungen im Aussehen und an den Inhaltsstoffen zu erwarten sind.

Das Europäische Arzneibuch (Ph. Eur.) definiert „pflanzliche Droge“ folgendermaßen: „Pflanzliche Drogen bestehen im Allgemeinen aus noch unverarbeiteten ganzen, zerkleinerten oder zerbrochenen Pflanzen, Pflanzenteilen, Algen, Pilzen oder Flechten und werden gewöhnlich in getrocknetem, manchmal auch in frischem Zustand verwendet. Bestimmte Ausscheidungen, die noch nicht weiterverarbeitet worden sind, werden auch als „pflanzliche Drogen“ betrachtet.“ Mit letzterem sind z.B. Harze und Balsame gemeint.

Im englischen Sprachgebrauch hat der Begriff Droge (englisch „drug“) eine weiterreichende Bedeutung und bezeichnet damit alle Arzneistoffe und Arzneimittel, seien sie pflanzlicher oder chemischer Herkunft. Über diesen Weg hat sich auch im Deutschen der Begriff „Droge“ im Laufe der Zeit gewandelt und bezeichnet heute die „Rauschdroge“, unabhängig davon, ob diese pflanzlichen oder synthetischen Ursprungs ist (z. B. Haschisch, Kokain, Heroin, LSD). Um die pflanzlichen Produkte deutlicher gegenüber chemisch-synthetischen Drogen (drug) abzugrenzen, wird deshalb heute in Fachkreisen vielfach der Begriff „pflanzliche Droge“ verwendet. Von „Teedroge“ spricht man, wenn eine Droge zur Be­reitung eines Teeaufgusses vorgesehen ist.