Arzneipflanzenlexikon

Anerkannte medizinische Anwendung

Pflanzliche Drogen dienen seit Jahrhunderten zur Heilung von Krankheiten und Linderung von Beschwerden. Die Erkenntnisse zur Wirksamkeit beruhten bis tief ins 19. Jahrhundert hinein auf Erfahrungen und Beobachtungen heilkundiger Menschen. Sie wurden meist mündlich weitergegeben oder sind in alten Büchern überliefert. Da damals Vorstellungen zum Wirkmechanismus fehlten, hat man rein empirische Erfahrungen dokumentiert und sich nicht kritisch mit den Möglichkeiten und Grenzen der Heilkraft einer Pflanze bzw. Droge auseinandergesetzt. So findet man in alten Heilkräuterbüchern für Arzneipflanzen bzw. Drogen lange Aufzählungen von Krankheiten bzw. Beschwerden, die man mit einer Droge heilen oder zumindest beeinflussen kann („Indikationslyrik“).

In der Neuzeit und zunehmend im 20. Jahrhundert hat man die in den alten Werken aufgezählten Anwendungsgebiete kritisch durchleuchtet und wissenschaftlich hinterfragt. In Deutschland fand dieser Vorgang von 1983 bis 1994 Im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten des Arzneimittelgesetzes (1978) statt und wurde von der Kommission E (damals noch beim Bundesgesundheitsamt angesiedelt, heute beim BfArM) in Form von Drogenmonographien schriftlich dokumentiert. Auf europäischer Ebene ist seit 1989 die ESCOP aktiv; sie erarbeitet laufend neue und aktualisiert ältere Drogenmonographien und veröffentlicht darin die anerkannten Anwendungsgebiete pflanzlicher Drogen. Im Rahmen der Zulassung von pflanzlichen Arzneimitteln auf europäischer Ebene formuliert das HMPC, ein Ausschuss der EMA, die anerkannten Anwendungsgebiete für pflanzliche Drogen und Drogen­zubereit­ungen. Auch erstellt die WHO Pflanzenmonographien und schafft somit den außer­europäischen Ländern Zugang zu den wissenschaftlichen Erkennt­nissen über Arznei­pflanzen und deren Zubereitungen.

In den Monographien der Kommission E, der ESCOP, des HMPC und der WHO werden unter der Rubrik „Anwendungsgebiete“ nur plausibel erscheinende Indikationen für eine pflanzliche Droge bzw. einer Drogenzubereitung aufgeführt. Voraussetzung dafür ist, dass sich deren Wirksamkeit bei einer bestimmten Krankheit oder einer bestimmten Sympto­matik entweder experimentell bestätigt hat oder theoretisch als begründet gelten kann. Hier im Arzneipflanzenlexikon werden diese Anwendungsgebiete unter der Rubrik „Aner­kannte medizinische Anwendung“ aufgeführt. Siehe auch „Traditionelle Arzneimittel“.