Arzneipflanzenlexikon

Droge-Extrakt-Verhältnis (DEV)

Das Droge-Extrakt-Verhältnis (DEV) gibt an, welche Ausgangsmasse an Droge für die Bereitung einer bestimmten Masse des Extraktes eingesetzt wurde. Für einen Trocken­extrakt mit einem DEV von 10:1 bedeutet dies, dass 10 Teile Droge für die Herstellung von 1 Teil Trockenextrakt eingesetzt wurde, oder konkret: 100 g Droge ergeben 10 g Trocken­extrakt. Mit dieser Zahl kann bei der Dosierung des pflanzlichen Arzneimittels immer auf die dafür eingesetzte Drogenmenge umgerechnet werden. Die Angabe des DEV ermöglicht, die verschiedenen Trockenextrakte einer Droge in ihrer Qualität zu vergleichen und Informationen über die Anreicherung der Inhaltsstoffe zu erhalten.

Die Trockenextrakte der meisten Fertigarzneimittel weisen ein DEV von 5-10:1 auf. Eine Ausnahme stellt der auf dem Markt befindliche Ginkgoblätter-Trockenextrakt EGb 761 mit einem DEV von 35-67:1 (hohe Inhaltsstoffanreicherung!) dar. Dickextrakte (zähflüssige Extrakte) haben meist ein DEV von 3-6:1, Fluidextrakte (Flüssigextrakte) haben ein DEV von 1:1 bis 1:2. Bei Tinkturen und anderen alkoholischen Extrakten erfolgt eine „Verdünnung“ der Inhaltsstoffe. Das dafür angegebene DEV gibt genau genommen nur das „Droge-Auszugsmittel-Verhältnis“ an. Wenn bei Tinkturen ein DEV von 1:5 oder 1:10 angegeben ist, dann bedeutet dies, dass 10 g Droge mit 50 mL bzw. 100 mL Lösungsmittel (Ethanol 70 % u.ä.) extrahiert wurde. Da beim Abpressen immer ein kleiner Anteil des Extrak­tions­mittels in der Droge verbleibt, kann das genaue DEV dafür nicht immer ermittelt werden.