Urtinktur
Die Urtinktur (Tinctura materna) ist eine Tinktur zur Herstellung homöopathischer Zubereitungen. Sie wird normalerweise aus der Frischpflanze (!) hergestellt, nur in Ausnahmefällen aus der getrockneten Droge. Als Extraktionsmittel dient Alkohol unterschiedlicher Konzentration, als Verfahren kommen Mazeration (Kaltextraktion), Digestion (Wärmebehandlung), Aufguss (Infusion), Abkochung (Dekokt) oder Fermentation zum Einsatz. Die Vorschriften für die Herstellung von Urtinkturen sind im Europäischen Arzneibuch enthalten. Urtinkturen dienen als Ausgangsmaterial für die homöopathischen Verdünnungen (Potenzierung; „Dezimalverdünnung“ = D oder „Centesimalverdünnung“ = C).
Das homöopathische Prinzip, nämlich die „Potenzierung“ (Verdünnung), ist in Form der Urtinktur noch nicht verwirklicht. Somit kann die Urtinktur auch als Extraktform der Phytotherapie angesehen werden, weshalb in flüssigen pflanzlichen Fertigarzneimitteln häufig auch Urtinkturen verarbeitet werden. Aus diesem Grund ist im Arzneipflanzenlexikon in der Rubrik „Arzneiliche Drogenzubereitungen in Fertigarzneimitteln“ mitunter auch die Arzneiform „Homöopathische Urtinktur“ zu finden. Der wichtigste Unterschied zur „Tinktur“ ist die Tatsache, dass die Frischpflanze verarbeitet wird und nicht wie bei der Tinktur die Droge (getrocknete Pflanzen).